Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Theumert Consulting GmbH, handelnd unter der Marke IRON MONKS — Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Coaching-, Workshop- und Weiterbildungsleistungen (nachfolgend „Leistungen"), die die Theumert Consulting GmbH, handelnd unter der Marke IRON MONKS (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Beratungsvertrag. IRON MONKS erbringt Beratungs- und Coachingleistungen als Dienst- und Werkleistung, nicht als Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.
(3) Teilleistungen (z.B. Keynotes, SOS-Wirkshops, Einzelsitzungen) können auch separat vereinbart werden. Jede Teilleistung gilt als selbständige Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugang zu Personen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der verbindliche Entscheidungen treffen kann.
(3) Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehraufwände werden gesondert vergütet.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig.
(4) Bei Leistungen über 3.000 € netto ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 5 Termine, Stornierung und Verschiebung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminverschiebungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsfristen:
- Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 15–29 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Weniger als 15 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
(3) Bereits entstandene Reise- und Sachkosten werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig erstattet.
(4) Bei Stornierung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund werden bereits geleistete Vorauszahlungen vollständig erstattet.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, unbegrenzt in der Zeit.
(3) Ausgenommen hiervon sind Informationen, die allgemein bekannt sind, oder die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, oder die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
§ 7 Urheberrecht und geistiges Eigentum
(1) Alle vom Auftragnehmer entwickelten Konzepte, Methoden, Materialien und Werkzeuge (insbesondere die Balanced E-Card©, das Human Business Impact Konzept sowie alle im Rahmen von Workshops erstellten Unterlagen) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Für die Referenznennung des Auftraggebers als Kunden behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert der jeweiligen Einzelleistung, höchstens jedoch auf 50.000 € pro Schadensfall.
(3) Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) IRON MONKS erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolge. Der Erfolg einer Transformationsbegleitung hängt wesentlich von der Bereitschaft und dem Engagement des Auftraggebers ab.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge für Einzel- oder Paketleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Längerfristige Begleitprogramme (z.B. Future Leadership Journey, Human Business Impact) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern mindestens 50 % der Vertragslaufzeit abgelaufen sind.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte und bezahlte Leistungen werden nicht rückerstattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.